Festbrennstoff-Gastronomiegeräte
In unserer Rolle als „kompetente Personen“ haben wir die Pflicht, bei Service- oder Einsatzbesuchen sicherzustellen, dass unsere Kunden informiert sind und die Vorschriften einhalten.
Die Hauptrisiken von Festbrennstoffgeräten sind
- Feuer
- Kohlenmonoxid
Gute Praxis
- Das Gerät wird an einem geeigneten Ort aufgestellt, d. h. an einem Ort, an dem freie Luftzirkulation gewährleistet ist und über ein funktionierendes Absaugsystem verfügt.
- Es liegen Nachweise für regelmäßige, gründliche Untersuchungen vor, wie in Verordnung 9 des COSHH gefordert.
- Es ist ein funktionierender, akustischer CO-Alarm in Industriequalität vorhanden, der gemäß den Anweisungen des Herstellers angebracht ist, und alle Mitarbeiter wissen, was zu tun ist, wenn er ausgelöst wird.
- Die Mitarbeiter sind sich der Anzeichen und Symptome einer CO-Exposition bewusst und wissen, wie sie etwaige Bedenken äußern können.
- Es ist ein System vorhanden, das sicherstellt, dass die Ventilatoren eingeschaltet werden, wenn der Brennstoff angezündet wird, und so lange eingeschaltet bleiben, bis das Glimmen vollständig aufgehört hat.
Wir möchten noch hinzufügen, dass eine Inspektion des Geräts erforderlich ist, um seine strukturelle Integrität einschließlich der Dichtungen zu überprüfen.
NB COSHH-Inspektionen: Die Durchsetzungsrichtlinien für mit Festbrennstoffen betriebene Gastronomiegeräte machen deutlich, dass Kunden spezielle COSHH-Bewertungen gemäß Verordnung 9 durchführen lassen sollten: „Wenn technische Kontrollen vorgesehen sind, um die Anforderungen der Verordnung 7 zu erfüllen, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass diese Kontrollen gründlich untersucht und getestet werden – (a) im Falle lokaler Absauganlagen mindestens alle 14 Monate …“ Weiter heißt es: „Für viele Unternehmen wird sich dies wie eine ‚neue‘ Pflicht anfühlen.“ Wenn es keine Hinweise auf ein unmittelbares Risiko gibt und CO anderweitig kontrolliert wird (ein CO-Monitor kann hilfreich sein), sollten Sie beim Zeitpunkt der ersten Untersuchung etwas Spielraum einräumen, aber die Bedeutung der fortlaufenden Einhaltung betonen.
Zwei weitere nützliche Abschnitte:
- Überwachung: Ein handelsüblicher CO-Detektor ist als Teil der Kontrollmaßnahmen erforderlich. Eine Verriegelung ist nicht zwingend erforderlich. Der Verantwortliche muss jedoch erklären können, wie er die unbeabsichtigte Exposition von Personen nach dem Abschalten der Absauganlage verhindern will. Dabei sind alle Personen zu berücksichtigen, die sich nach dem Abschalten der Absauganlage im Gebäude oder in dessen Nähe aufhalten, z. B. Reinigungskräfte, Nachbargrundstücke und alle Personen, die das Gebäude nach der Schließung wieder betreten (z. B. Wartungstechniker). Mögliche Optionen sind:
- Entleeren der Kohlen – Eine sichere Methode hierfür muss vorhanden sein und die Mitarbeiter müssen darin geschult sein. Schriftliche Anweisungen sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
- Die Extraktion wird rund um die Uhr eingeschaltet gelassen.
- Berechnen Sie, wie lange es dauert, bis die Kohlen vollständig durchgebrannt sind, und verwenden Sie dann einen Timer ( Zeitpuffer und regelmäßige Kontrollen).
- Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Dunstabzugshauben beim Einschalten des Geräts eingeschaltet sind und nicht erst ausgeschaltet bleiben, wenn mit dem Kochen begonnen wird.
- Die Verantwortlichen haben möglicherweise eigene Vorschläge, stellen Sie jedoch sicher, dass diese angemessen sind (z. B. ist es keine geeignete Kontrollmaßnahme, einfach einen Deckel auf einen Tandoori-Ofen zu setzen).
- Auswahl und Lagerung von Brennstoffen Festbrennstoffe sollten trocken und belüftet gelagert werden. Die Anforderungen können je nach Menge und Art des Brennstoffs variieren. Beachten Sie daher die Lagerungshinweise des Herstellers oder Lieferanten.

