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Technisches Bulletin von MCFT – RCDs in Stromkreisen gewerblicher Küchen – April 2021

 

Nach einem kürzlichen Todesfall in einer Großküche hat die HSE eine klare Richtlinie herausgegeben:

  1. Es gibt Fälle, in denen die Anweisungen der Hersteller zum Schutz von Geräten mit RCDs nicht befolgt wurden
  2. Eine Risikobewertung würde dies auf die Mehrheit der Geräte mit Metallgehäuse (Klasse 1) und elektrischem Anschluss ausweiten – praktisch alle Geräte in Großküchen.


Es gibt offenbar keine Berichte über Todesfälle durch Stromschläge in einem Stromkreis, der durch einen RCD- oder RCBO-Schutzschalter geschützt ist.


Beachten Sie die Schwerpunkte in den folgenden IET-Richtlinien zur Risikobewertung von Stromkreisen mit Steckdosen:


Damit der Verzicht auf einen RCD-Schutz an einer Steckdose aufgrund einer Risikobewertung gemäß Vorschrift 411.3.3 zulässig ist, muss die Risikobewertung ergeben, dass der RCD-Schutz nicht erforderlich ist. Die Risikobewertung muss dokumentiert und eine Kopie der Elektroinstallationsbescheinigung oder (gegebenenfalls) der Bescheinigung über kleinere Elektroinstallationsarbeiten für die Installation der Steckdose beigefügt werden.

Die Person, die das Risiko vorbereitet hat, muss darauf vorbereitet sein, ihre Schlussfolgerung, dass kein RCD-Schutz erforderlich war, möglicherweise vor Gericht zu begründen, insbesondere wenn jemand aufgrund des fehlenden RCD-Schutzes getötet oder verletzt wurde.


(Quelle: IET-Richtlinien, Kommentar zu BS 7671 [17. Ausgabe]:2008 A3:2015.)


Der Sinn der Risikobewertung besteht darin, Situationen zu unterstützen, in denen ein RCD NICHT erforderlich ist, und nicht zu begründen, wann er erforderlich ist. Die Auslegung dieser Leitlinien geht dahin, dass diese Risikobewertung jeden zuvor angenommenen Spielraum außer Kraft setzt, Altsysteme nicht aktualisieren zu müssen.


Angesichts des erhöhten Risikos, das von Hochleistungsgeräten ausgeht – und ihrer fortwährenden Anfälligkeit gegenüber täglicher Abnutzung und Missbrauch – sind überzeugende Argumente gegen den RCD-Schutz von Stromkreisen, die gewerbliche Küchengeräte mit Strom versorgen, kaum vorstellbar.


Bitte beachten Sie: Diese erste Warnung erfolgt in unserer Eigenschaft als Ihr Fachbetrieb für Küchengeräte – nicht als Elektriker oder Elektroingenieure. Wir bieten auch keine Installation dieser Sicherungen an – dies würde Ihr üblicher Elektroinstallateur durchführen. (Erste Erfahrungen zeigen, dass dies nicht ganz einfach sein kann – bestimmte Geräte, z. B. große Geschirrspüler, benötigen Sicherungen vom Typ C mit 300 mA statt der empfohlenen 30 mA vom Typ B.)


Bei Bedarf besprechen wir dies gerne mit Ihnen oder Ihrem Elektroinstallateur.


Für uns selbst werden wir in Zukunft die folgenden Maßnahmen ergreifen

  1. Neue Installationen: Wir werden Sie zum Zeitpunkt der Angebotserstellung für neue Geräte auf diese Anforderung aufmerksam machen, sodass Sie oder Ihr Elektroinstallateur überprüfen können, ob ein entsprechender Schutz vorhanden ist. Ohne diesen Schutz können wir den endgültigen elektrischen Anschluss nicht vornehmen.
  2. Erster (großer) Jahresservice: Wir ermitteln den Schutzgrad aller gefährdeten Geräte und kommentieren unsere Serviceberichte – damit Sie eine Bewertung vornehmen und Maßnahmen ergreifen können.


Wir ergreifen diese Maßnahme auch im Rahmen unserer Fürsorgepflicht gegenüber unseren Mitarbeitern, die an den Geräten in Ihren Küchen arbeiten, und wären Ihnen dankbar, wenn Sie den Erhalt dieser Mitteilung zusammen mit einem Hinweis auf die geplante Maßnahme bestätigen könnten.

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